Saniertes Wohnhaus in Weil am Rhein.

Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009: Neue Regeln für Hausbesitzer und Bauherren

Die am 1. Oktober 2009 in Kraft getretene novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) verschärft die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten. Im Vergleich zu der bis dahin gültigen EnEV 2007 soll der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Wohn- und Nichtwohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent sinken. Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen.

Kombination aus Warmwasserspeicher, Wärmepumpe und Solarkollektoren in einem System.

Energiebedarf von Gebäuden soll um 30 Prozent sinken

Für Bauherren und Eigentümer, die ihre Gebäude komplett oder teilweise sanieren oder neu bauen, gilt seit dem 1. Oktober 2009 (Bedingung ist Bauantragstellung nach dem 1. Oktober 2009):

Für Neubauten: Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen als noch nach EnEV 2007 erforderlich. Dabei muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher.

Für Altbauten: Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt - wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern - müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 Prozent sinkt. Dafür müsste neben einer energieeffizienten Gebäudehülle eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden.

Bild links: Der Solvis Max ist eine optimale Kombination aus Warm- und Brauchwasserspeicher und Solarpufferspeicher. Integriert ist wahlweise z.B. ein hocheffizientes Brennwertgerät. Mit dieser Systemlösung meistern Sie die Anforderungen der neuen EnEV.

 
Beispielgebäude nach ENEV 09

Übergangsfristen für Nachtspeicherheizungen

Nachtstromspeicherheizungen: In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Ausnahme: Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.

Ehepaar bestaunt gedaemmte Fensterfront

Dämmung der obersten begehbaren Geschossdecke erforderlich

Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.

Auch Eigentümer von älteren Gebäuden, die keine Modernisierung planen, müssen also teilweise ihre Gebäude energetisch aufbessern. "Diese energieeffizienten Maßnahmen sind wirtschaftlich und rechnen sich oft bereits nach kurzer Zeit", so Thomas Kwapich, Bereichsleiter der Deutschen Energie Agentur (dena), "Wer energieeffizient saniert oder neu baut, profitiert derzeit von niedrigen Zinsen und attraktiven staatlichen Förderungen."

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