Issler aktuell
Einspeisevergütungen für Solarstromanlagen
Photovoltaik oder Solar-Strom-Anlagen gewinnen Strom aus Sonnenenergie. Kernstück eines solchen Kraftwerks sind Solarmodule. Sie wandeln Sonnenlicht direkt in Strom um, der dann ins öffentliche Netz eingespeist werden kann.
Als Betreiber einer solchen Anlage erhalten Sie für Ihren eingespeisten Solarstrom eine lukrative Einspeisevergütung. Die Höhe dieser Einspeisevergütung wird ab dem Jahr der Inbetriebnahme für 20 Jahre gesetzlich garantiert.
Mit fortschreitendem Ausbau der Solarstrom-Technik wird die gesetzlich garantierte Vergütung für Neu-Anlagen von Jahr zu Jahr abgesenkt. Bereits bestehende Anlagen genießen jeweils für 20 Jahre Bestandsschutz für die Einspeisevergütung aus dem Jahr der Inbetriebnahme. Je früher Sie sich also für eine Solarstrom-Anlage entscheiden, umso höher ist die für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung.
Einspeisevergütung 2011 (Inbetriebnahme bis 30. Juni!)
Vergütungssätze des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab dem 01. Januar 2011 (Inbetriebnahme):
Anlagen auf oder an Gebäuden:
- 28,74 Cent pro kWh bis 30 kWp Leistung
- 27,33 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-99 kWp
- 16,74 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil,
- sonst 12,36 Cent je kWh
- 15,33 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil,
- sonst 10,95 Cent je kWh
Nutzen Sie die aktuell noch sehr lukrative und für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung, indem Sie Ihre Entscheidung für eine Solarstrom-Anlage so rechtzeitig planen, dass die Anlage noch vor dem 30. Dezember 2011 in Betrieb gehen kann.


